Automietkauf wird über einen Mietvertrag abgewickelt. Der Kunde erhält vom Eigentümer des KFZ ein Nutzungsrecht, das ihm die Möglichkeit bietet, das gemietete Fahrzeug zu einem vorher vertraglich festgelegten Kaufpreis unter Verrechnung der bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Raten am Ende der Vertragslaufzeit dem Vermieter abzukaufen.
KFZ-Langzeitmiete / Mietkauf unterliegt dem allgemeinen Mietrecht. Jedoch findet hier auch das allgemeine Kaufrecht Anwendung. die Konditionen der jeweiligen Anbieter unterscheiden sich oft im erheblichen Umfang, deshalb sollte mann (speziel bei Angeboten ohne Schufa-Auskunft) genau prüfen und vergleichen.
Optimal für den Kunden ist es, wenn schon bei Vertragsabschluß ein Vorkaufsrecht für den Mieter vereinbart wird, so dass das Auto nach der Zahlung der letzten Rate (Schlussrate) in den Besitz des Mieters übergeht.
Die Mietkaufrate ist meist überteuert. Das ist einerseits deshalb so, damit der Kunde geneigt ist, das KFZ zu kaufen, andererseits auch aus dem Grund, weil durch die Benutzung des Fahrzeuges naturgemäß der Wert deselbigen sich mindert.
Ein Beweggrund, weshalb sich ein Kunde für diese Form der Finanzierung entscheidet ist die leichtere Möglichkeit gegenüber eines Sofortkaufes.
Genutzt wird dieses System auch gerne von Selbstständigen zur leichteren Beschaffung von Firmenwagen und Nutzfahrzeugen, wie LKW, Transporter, Kastenwagen, Kühlwagen, Koffer, Lieferwagen usw.
Derzeitige Favoriten auf dem Deutschen Markt bei Nutzfahrzeugen:
Fiat Ducato / Maxi, Doblo Cargo, Scudo
Ford Transit, Tourneo
Iveco Daily
Mercedes MB 100, 207, 208, 308, 609 - DoKa (Doppelkabine) o. Einzelkabine - Sprinter, Vario, Vito
Mitsubishi Canter, L300, L400
Nissan Interstar, Cargo, Cabstar
Opel Movano, Vivaro, Arena
Peugeot Boxer, Bipper, J5
Renault Trafic, Mascott, Master
VW Crafter, Transporter ( T4 u.T5 ), Lt 28 - 40 - 35 - 45 -55
Fahrzeug-Mietkauf unterscheidet sich in steuerlicher erheblich gegenüber Autoleasing. Bei Langzeitmiete mit anschließender Kaufoption, geht das Fahrzeug sofort nach Abgelten der letzten Rate in den Besitz des Mieters über, gilt dann also als Anlagevermögen.
diese Form der Beschaffung eines Fahrzeuges gleicht also mehr einer Ratenzahlungsfinanzierung, einem KFZ-Leasingvertrages.
Bei einer Insolvenz des Fahrzeugeigentümers ist das weitere Vorgehen davon abhängig, ob ein Eigentumsvorbehalt vertraglich geregelt wurde, oder nicht. § 107 der Insolvenzordnung (InsO) besagt, dass die die Einhaltung des Vertrages auch bei einer Insolvenz gefordert werden kann. Hier ist jedoch erforderlich, dass der Eigentumsübergang bei Übergabe des Autos schon vereinbart worden ist.
Dieses System wird seit geraumer Zeit immer wieder für betrügerische Schneeballsysteme im Autohandel mißbraucht. Dem Käufer wird ein Autos mit marktunüblichen Rabatten von über 30 % angeboten, wenn dieser dafür eine hohe Anzahlung leistet. Der Verkäufer kann dann mit diesem Kapital das durch mehrere solcher Anzahlungen entsteht,die zuerst ausgelieferten Autos leicht zwischenfinanzieren bzw. selbst leasen, unabhängig davon ob er selber einen erheblich höheren Einkaufspreis abgelten muß. Der Eigentümer des Autos hat einen geeigneten Vorwand, um den KFZ-Brief zunächst nicht vorlegen oder aushändigen zu müssen, so dass sich der Kunde zunächst auf sicherer Seite wähnt. Dieses System funktioniert, solange genügend neue Mietkaufverträge abgeschlossen und Anzahlungen geleistet werden. Meist nach geringer Zeit bricht dieses System jedoch zusammen, da dem Verkäufer entweder das Bargeld ausgeht oder er schlimmstenfalls die Anzahlungen unterschlägt.
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